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   BayObLG, 09.04.2002 - Verg 4/02   

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https://dejure.org/2002,5105
BayObLG, 09.04.2002 - Verg 4/02 (https://dejure.org/2002,5105)
BayObLG, Entscheidung vom 09.04.2002 - Verg 4/02 (https://dejure.org/2002,5105)
BayObLG, Entscheidung vom 09. April 2002 - Verg 4/02 (https://dejure.org/2002,5105)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungebescheid der Vergabekammer; Für eine Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendige zweckentsprechende Auslagen als erstattungsfähige Aufwendungen; "Notwendigkeit" von Aufwendungen

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer: Erstattung eines das Nachprüfungsverfahren betreuenden Dritten

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2002, 1454 (Ls.)
  • VergabeR 2002, 415
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 04.08.2000 - Verg 3/00

    Sofortige Beschwerde gegen die Festsetzung der zu erstattenden Aufwendungen im

    Auszug aus BayObLG, 09.04.2002 - Verg 4/02
    Der Kostenfestsetzungsbescheid der Vergabekammer ist ein selbständig anfechtbarer Verwaltungsakt, gegen den abweichend vom allgemeinen Verwaltungsrechtsweg nach §§ 40 ff. VwGO die sofortige Beschwerde nach §§ 116 ff. GWB zum Bayerischen Obersten Landesgericht statthaft ist (BayObLG BauR 2001, 238; Beschluß vom 28.9.2001 Verg 13/01; Thüringer OLG Beschluß vom 13.9.2001, 6 Verg 1/01).

    Die Entscheidung des Senats kann ohne mündliche Verhandlung ergehen (BayObLG BauR 2001, 238).

  • BVerwG, 03.07.2000 - 11 KSt 2.99

    Notwendige Kosten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung

    Auszug aus BayObLG, 09.04.2002 - Verg 4/02
    Aufwendungen (zur Identität der Begriffe Auslagen und Aufwendungen vgl. Immenga/Mestmäcker GWB 3. Aufl. § 128 Rn. 13; Boesen Vergaberecht § 128 GWB Rn. 53) sind zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nur dann notwendig und damit erstattungsfähig, sofern sie ein verständiger, nicht rechtskundiger Beteiligter unter Berücksichtigung der Bedeutung und rechtlichen oder sachlichen Schwierigkeit der Sache, die Gegenstand des Verfahrens ist, zur Durchsetzung seines Standpunktes vernünftigerweise für erforderlich halten durfte (vgl. Boesen Rn. 54 m.w.N.; Giehl Verwaltungsverfahrensrecht in Bayern Art. 80 Rn. IV 3; Knopp/ Ramsauer Verwaltungsverfahrensgesetz 7. Aufl. § 80 Rn. 32; Obermayer Kommentar zum Verwaltungsverfahrensgesetz 2. Aufl. § 80 Rn. 26; Stelkens/Kallerhoff Verwaltungsverfahrensgesetz 6. Aufl. § 80 Rn. 58; BVerwG NJW 2000, 2832).
  • OLG Jena, 13.09.2001 - 6 Verg 1/01

    Kostenfestsetzung; Vergabekammerverfahren

    Auszug aus BayObLG, 09.04.2002 - Verg 4/02
    Der Kostenfestsetzungsbescheid der Vergabekammer ist ein selbständig anfechtbarer Verwaltungsakt, gegen den abweichend vom allgemeinen Verwaltungsrechtsweg nach §§ 40 ff. VwGO die sofortige Beschwerde nach §§ 116 ff. GWB zum Bayerischen Obersten Landesgericht statthaft ist (BayObLG BauR 2001, 238; Beschluß vom 28.9.2001 Verg 13/01; Thüringer OLG Beschluß vom 13.9.2001, 6 Verg 1/01).
  • VK Münster, 28.05.2004 - VK 12/01

    Erstattung von Kosten für die Hinzuziehung eines Sachverständigen durch die

    Erstattungsfähig sind alle Aufwendungen, sofern sie ein verständiger, nicht rechtskundiger Beteiligter unter Berücksichtigung der Bedeutung und der rechtlichen oder sachlichen Schwierigkeit der Sache, die Gegenstand des Verfahrens ist, zur Durchsetzung seines Standpunktes vernünftigerweise für erforderlich halten durfte (BayObLG, Beschluss vom 09.04.2002, Verg 4/02).

    auf einen Dritten zu übertragen, hat sie zudem darzulegen, dass sie selbst zu einer solchen Tätigkeit nicht in der Lage war (vgl. BayObLG, Beschluss vom 09.04.2004, Verg 4/02).

  • OLG Düsseldorf, 25.02.2004 - Verg 9/02

    Kostenersatz bei Aufgabenübertragung durch die Vergabestelle?

    Entschließt sich die Vergabestelle, die an sich ihr obliegende Aufgabe an einen Dritten zu übertragen, kann sie die dadurch entstandenen Kosten in der Regel nicht ersetzt verlangen, es sei denn, dass sie selbst zu einer solchen Tätigkeit nicht in der Lage war (vgl. BayObLG, VergabeR 2002, 415 f).
  • VK Schleswig-Holstein, 23.02.2005 - VK-SH 5/04

    Erstattungsfähigkeit der Kosten von Ingenieurbüros

    Unter Hinweis auf eine Entscheidung des BayObLG (Beschluss vom 09.04.2002, Az.: Verg 4/02) seien auch die Kosten für die Zuarbeit durch das Ingenieurbüro XXX GmbH nicht erstattungsfähig.

    So wird die Erstattungsfähigkeit von Kosten, die durch die Hinzuziehung eines Projektsteuerungsbüros entstanden sind, grundsätzlich abgelehnt, es sei denn, sie selbst ist zu der an sich ihr zukommenden Tätigkeit nicht in der Lage (vgl. BayObLG, Beschluss vom 09.04.2002, Az.: Verg 4/02).

  • BayObLG, 16.09.2002 - Verg 19/02

    Ausschluss des Angebots im Vergabeverfahren bei Änderungen an

    Die Antragstellerin hat in entsprechender Anwendung von § 97 ZPO die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen, zu denen gemäß § 91 ZPO auch die notwendigen Auslagen der Antragsgegnerin gehören (siehe dazu BayObLG VergabeR 2002, 415 = OLG-Report 2002, 272).
  • OLG Düsseldorf, 15.12.2005 - Verg 74/05

    Erstattung von Reisekosten eines auswärtigen Anwalts

    Da der öffentliche Auftraggeber die zur Erfüllung seiner Aufgaben notwendigen persönlichen und sachlichen Voraussetzungen selbst erfüllen muss, sind auch die Aufwendungen für die Zuziehung Dritter zur Arbeitsentlastung nur ausnahmsweise erstattungsfähig (vgl. BayObLG, VergabeR 2002, 415; Senat, Beschluss vom 25.2.2004, Az: Verg 9/02; Noelle in: Byok/Jaeger, Kommentar zum Vergaberecht, 2. Aufl., § 128 Rn. 1438, jeweils m.w.N.).
  • OLG Bremen, 02.09.2004 - Verg 3/03

    Darf Zuschlagserteilung an Projektsteuerungsbüro delegiert werden?

    Fest steht, dass der mit dem Betreiben des Verfahrens vor der Vergabekammer einhergehende Verlust der Zeit sowie die aufgewendete Mühe der Beteiligten grundsätzlich nicht erstattungsfähig ist (vgl. Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts [BayObLG] vom 09.04.2002, Az.: Verg 4/02, veröffentlicht in VergabeR 2002, S. 415 f).
  • VK Südbayern, 08.02.2002 - 120.3-3194.1-04-02/01

    Kostenfestsetzungsbeschluss

    BayObLG, 09.04.2002 - Verg 4/02 .
  • BayObLG, 06.02.2004 - Verg 23/03

    Mehrvertretungszuschlag in Vergabesachen - Mehrere Auftraggeber als

    Gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Vergabekammer ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben (vgl. § 116 Abs. 1 GWB; siehe BayObLG NZBau 2001, 238; BayObLG VergabeR 2002, 415; 2003, 187; auch Lausen VergabeR 2003, 642), die auch im Übrigen zulässig ist.
  • VK Nordbayern, 14.03.2005 - 320.VK-3194-21/04

    Erstattung der Kosten für Stellungnahmen von Dritten zu Rügen

    2.3 Der durch ein Nachprüfungsverfahren entstandene Verlust an Zeit ist grundsätzlich nicht erstattungsfähig (BayObLG, Beschluss vom 09.04.2002, Verg 4/02).
  • OLG Düsseldorf, 08.03.2005 - Verg 4/05

    Kosten des Projektsteuerers erstattungsfähig?

    Da der öffentliche Auftraggeber die zur Erfüllung seiner Aufgaben notwendigen persönlichen und sachlichen Voraussetzungen selbst erfüllen muss, sind auch die Aufwendungen für die Zuziehung Dritter zur Arbeitsentlastung nur im Ausnahmefall erstattungsfähig (vgl. BayObLG, VergabeR 2002, 415; Noelle in: Byok/Jaeger, Kommentar zum Vergaberecht, 2. Aufl., § 128 Rn. 1438, jeweils m.w.N.).
  • KG, 08.03.2005 - 2 Verg 11/04

    Vergabeverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten der Vergabestelle für die

  • VK Südbayern, 08.02.2002 - 120.3-3194-1-04-02/01

    Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer: Erstattung der Personalkosten von

  • OLG Düsseldorf, 08.03.2005 - Verg 4
  • VK Bremen, 19.05.2005 - 810 VK 6/03

    Antrag auf Festsetzung von notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung;

  • OLG Düsseldorf, 08.03.2005 - Verg 4 05
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